AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Brauchtumsplanwagenfahrt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Dienstleistungen, die über die Webseite von Pfalzgenuss (https://www.pfalz-genuss.com) angeboten werden. Mit der Buchung einer Brauchtumsplanwagenfahrt erkennt der Kunde diese AGB an.
Firmendaten
Impressum:
Pfalzgenuss
Alfred Mayer
In den Weiden 12a
67098 Bad Dürkheim
Deutschland
Tel.: 01520 9668164
E-Mail: pfalz.genuss@gmx.de
Inhaber: Alfred Mayer
2. Buchung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Buchung des Gastes und die Bestätigung durch Pfalzgenuss zustande. Die Buchung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Rücktrittsbedingungen
Im Falle eines Rücktritts des Gastes gelten folgende Regelungen:
- Tritt der Gast bis 30 Tage vor der Fahrt zurück, werden keine Kosten erhoben.
- Tritt der Gast ab dem 29. Tag bis 15 Tage vor Antritt der Fahrt zurück, hat er 20% des vereinbarten Entgelts zu zahlen.
- Tritt der Gast ab dem 14. Tag bis 2 Tage vor Antritt der Fahrt zurück, hat er 50% des vereinbarten Entgelts zu zahlen.
- Tritt der Gast weniger als 2 Tage vor Antritt der Fahrt zurück oder erscheint nicht, hat er 90% des vereinbarten Entgelts zu zahlen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Entgelts ist spätestens 14 Tage vor Antritt der Fahrt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen.
5. Haftung
Pfalzgenuss haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Pfalzgenuss nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Gastes werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bad Dürkheim, sofern der Gast Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
8. Beförderung und Ausschluss von Personen
Von der Beförderung ausgeschlossen werden Personen, die durch ihren Zustand oder ihr Verhalten den Verdacht nahelegen, ein gedeihliches Miteinander an Bord des Planwagens zu gefährden, insbesondere weil sie sich in einem Rauschzustand befinden, offensichtlich reiseunfähig oder ansteckend krank sind oder sich den Anweisungen des Fahrers oder eines Mitarbeiters von Pfalzgenuss widersetzen.
Wird ein Gast aufgrund seines Verschuldens von der Beförderung ausgeschlossen bzw. eine Beförderung abgelehnt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des entrichteten Entgelts.
Ein Kind bis 4 Jahren wird kostenfrei befördert, wenn es sich aus Sicherheitsgründen mit der Begleitperson einen Sitzplatz teilt.
Die Mitnahme von Hunden ist aus Sicherheitsgründen mit uns abzustimmen.
Den Gästen ist es nicht erlaubt, in den Wagen zu rauchen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Die Gäste sind verpflichtet, auf die Sauberkeit und Ordnung im Planwagen zu achten und ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen behält sich Pfalzgenuss das Recht vor, Gäste von der Beförderung auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht.
Die Gäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt an die Anweisungen des Fahrers und der Mitarbeiter zu halten, um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten.
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9. Sicherheit an Bord der Planwagen
Der Fahrer ist berechtigt, die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste zu beschränken und Fahrgäste umzusetzen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. Im Übrigen darf er alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Fahrgäste und der Beförderung zu gewährleisten.
Der Gast ist verpflichtet, sich an Bord des Planwagens so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung an Bord nicht beeinträchtigt werden. Den Anweisungen des Fahrers und der Mitarbeiter von Pfalzgenuss ist Folge zu leisten.
Soweit dies zwingend geboten ist, hat der Gast im Falle einer Störung des Betriebsablaufes in einem zumutbaren Rahmen mitzuwirken, um die Störung zu beseitigen oder die Sicherheit an Bord zu gewährleisten.
Der Fahrer und die Mitarbeiter von Pfalzgenuss sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, eine Kontrolle des Handgepäckes des Gastes durchzuführen.
10.Zeiten, Terminverbindlichkeit, Dauer und die Route der Beförderung
Der Zeitpunkt und die Dauer der Beförderung unterliegen Witterungsverhältnissen und den Anforderungen an die Sicherheit, sodass von diesen aus wichtigen Gründen abgewichen werden kann. Es kann mithin zu einer Verlegung der Abfahrts- und Ankunftszeit oder Abkürzung der Beförderung kommen.
Soweit es die Sicherheit, Witterungs- und/oder Verkehrsverhältnisse erfordern, ist der Fahrer berechtigt, von der dargestellten Route abzuweichen.
Der Gast ist verpflichtet, sich 10 Minuten vor Beginn der Beförderung am Ort des Beförderungsbeginns einzufinden.
Bei einer geschlossenen Gruppenfahrt wartet der Fahrer maximal 30 Minuten auf die Gruppe. Die Wartezeit wird auf die Gesamtdauer der Veranstaltung angerechnet und die Fahrtzeit entsprechend verkürzt.
Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Fahrt als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis.
Hat Pfalzgenuss die geschuldete Fahrtzeit zu 50% sowie die Weinprobe als Leistung erbracht, so ist das vereinbarte Entgelt verdient. Anderenfalls wird die Hälfte des Entgeltes erstattet.
Muss Pfalzgenuss eine vereinbarte Beförderung auf einen anderen Tag verlegen, so kann der Gast von dem Vertrag kostenfrei zurücktreten.
11. Zahlung / Fälligkeit
Das Entgelt für Buchungen ist vorab per Überweisung oder vor Ort in Bar zu entrichten. Dies wird vorher bei Terminvergabe abgestimmt. Bei Kauf von Gutscheinen ist die Zahlung sofort zu entrichten.
Es können Gutscheine nach Rücksprache, per Mail, Kontaktformular oder per Telefon erworben werden. Die Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährung gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
12.Fotografien
Alle Fotografien, die vor, während oder nach einer Fahrt gemacht worden sind, dürfen von Pfalzgenuss veröffentlicht werden. Sollte der Gast damit nicht einverstanden sein, so hat er dies mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
13. Beschwerden / Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung bereit. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten anlässlich eines online abgeschlossenen Vertrages ohne gerichtliche Hilfe einer Beilegung zuzuführen. Diese Plattform ist über den Link www.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Weingut Lang WinzerExpress GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an dieser Online- Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG teilzunehmen.
14.Haftung
Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, so haftet Pfalzgenuss nur in Höhe des vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.
Abgesehen von den Fällen einer unbeschränkten Haftung, haftet Pfalzgenuss nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflicht). Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pfalzgenuss auch bei grober Fahrlässigkeit der Angestellten.
Pfalzgenuss haftet nicht für eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden des Teilnehmers, sowie dem Verlust mitgeführter Gegenstände.
Der Gast haftet gegenüber Pfalzgenuss für von Teilnehmern zu vertretende Beschädigungen an den Planwagen und Traktoren. Schließlich haftet der Gast auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere im Betriebsablauf und solche, die sich aus der Nichtbeachtung der Anordnungen des Fahrers oder Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben.
Bei Fahrten mit Kindern und Jugendlichen übernimmt weder Pfalzgenuss noch der durchführende Fahrer die Aufsichtspflicht, der Gast sorgt für ausreichende Aufsicht.
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Neue Rufnummer: 0152 09668164
Info: Bitte beachtet: Wenn es weniger als 10 Personen sind, bleibt IMMER der Mindestbetrag von 550 € (inkl. Vesper) oder 450 € (ohne Vesper)
Ansonsten wird ganz normal pro Person 55€ (inkl. Vesper) oder 45€ (ohne Vesper) bezahlt.
Bei Kindern gibt es je nach Alter einen anderen Preis.
Es ist nicht gestattet eigene Speisen /Getränke mitzubringen.
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